Bettina Stark-Watzinger

Energiekrise und Inflation: Entlastung für Studierende

Bettina Stark-Watzinger in der Bundespressekonferenz
Bettina Stark-Watzinger in der Bundespressekonferenz, Foto: BMBF / Hans-Joachim Rickel

Mehr Geld für BAföG-Geförderte, Energiepauschale und Heizkostenzuschuss, Einmalzahlung für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler: Das Bundesbildungsministerium entlastet junge Menschen in Ausbildung finanziell. Ein Überblick.

Pandemie, steigende Heizkosten, Inflation: Junge Menschen haben in den letzten Jahren unter der Corona-Pandemie besonders gelitten. Nun belasten steigende Kosten vor allem Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen. Dazu zählen oft auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hat sich daher dafür eingesetzt, dass auch junge Menschen in Ausbildung in den Entlastungspaketen der Bundesregierung berücksichtigt werden. Zudem hat sie eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht: Dadurch profitieren mehr junge Menschen vom BAföG.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung junger Menschen lesen Sie hier:

BAföG-Reform: Mehr Geld für Geförderte

Das BAföG wird moderner, attraktiver, flexibler: Dafür hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger eingesetzt. Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist im Juli 2022 in Kraft getreten. Studierende, Schülerinnen und Schüler werden somit schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren.

Die Reform beinhaltet unter anderem:

- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben.
- Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren.
- Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben. Er fällt mit 11 Prozent doppelt so hoch aus wie die Anhebung des Grundbedarfs für Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten.

Weitere Details finden Sie auch in den FAQ zur BAföG-Reform.

Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende

Am 1. Juni 2022 ist das Gesetz zum ersten Heizkostenzuschuss in Kraft getreten. Darin enthalten ist ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Dieser wird für BAföG- und AFBG-Geförderte zurzeit ausgezahlt.

Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro wurde am 28. September 2022 zunächst vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz tritt jedoch erst in Kraft, wenn es so vom Bundestag verabschiedet wird. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 geplant.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zum Heizkostenzuschuss.

Energiepreispauschale für Studierende

Wer neben dem Studium arbeitet (z. B. Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepreispauschale. Auch dafür hat sich Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger stark gemacht. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber.

Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler

Das im Koalitionsausschuss beschlossene dritte Entlastungspaket sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro vor. Damit sollen auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Dafür hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger besonders eingesetzt.

Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind, sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zum genannten Stichtag.

Das Bundesbildungsministerium arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Einmalzahlung. Das entsprechende Gesetz wurde im November vom Kabinett beschlossen. Es soll zum 21. Dezember 2022 in Kraft treten.

Geplant ist, dass die Einmalzahlung über eine gemeinsame digitale Plattform beantragt werden muss. Weitere Details dazu sind derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Bund und Ländern.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des BMBF zur Einmalzahlung.