Bettina Stark-Watzinger

Bafög bekommt ‚Notfallmechanismus‘ für Krisenzeiten

Bundesministerin Stark-Watzinger nach der Kabinettsitzung © BMBF/Hans-Joachim Rickel
Bundesministerin Stark-Watzinger nach der Kabinettsitzung© BMBF/Hans-Joachim Rickel

Das 28. BAföG-Änderungsgesetz ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform des BAföG, die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger vorantreibt. Mit diesem Notfallmechanismus für Krisenzeiten, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, sollen Schüler, Auszubildende und Studierende in künftigen Krisensituationen finanziell besser abgesichert werden.

Bafög wird um Notfallmechanismus ergänzt

Zuletzt hatte die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell junge Menschen finanziell in Schwierigkeiten geraten, fallen etwa Nebenjobs weg.

Damit aber jede und jeder unabhängig von seinem oder ihrem Elternhaus eine Ausbildung machen oder studieren kann, „ergänzen wir mit der neuen Regelung das BAföG um einen dauerhaften Notfallmechanismus. Dieser wird es Schülern und Studierenden in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie ermöglichen, vorrübergehend BAföG zu bekommen, auch wenn sie dazu eigentlich nicht berechtigt sind“, sagte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger.

Studienabbrüche verhindern

So solle in Zukunft verhindert werden, dass junge Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium abbrechen müssen. Ebenso profitieren von der Neuregelung aber auch Studierende, die häufig oder spät ihr Studienfach gewechselt haben, die Förderungshöchstdauer überschritten haben, ein Teilzeitstudium absolvieren oder deren Eltern für einen BAföG-Anspruch eigentlich zu viel verdienen.

Individuell Betroffene werden dann mindestens für die ersten sechs Monate der Notlage mit der Regelförderung unterstützt. Darüber hinaus kann auch der Zugang zu zinslosen BAföG-Volldarlehen erleichtert werden. Damit kann denjenigen geholfen werden, die eine individuelle Betroffenheit nicht nachweisen können.

Notlage soll vorübergehende Öffnung ermöglichen

Vorgesehen ist nun, dass in einer „bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt“, ohne große Umwege durch eine Verordnung das BAföG vorübergehend geöffnet wird. Allerdings muss laut Gesetzentwurf eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.