Bettina Stark-Watzinger

Ein Jahr Fortschritt für Bildung und Forschung

Foto: BMBF / Hans-Joachim Rickel

Vor einem Jahr ist die Bundesregierung mit dem Ziel angetreten, Deutschland zu modernisieren und die soziale Marktwirtschaft klimafreundlich zu gestalten. Seitdem sind fast 100 Gesetze auf den Weg gebracht worden. Das alles inmitten einer Zeitenwende, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde.

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Entlastungspakete und BAföG-Reform: Mehr Geld für Geförderte

Dazu kamen Pandemie, steigende Heizkosten, und eine steigende Inflation. Damit haben besonders junge Menschen in den letzten Jahren unter der Corona-Pandemie gelitten. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hat sich daher dafür eingesetzt, dass junge Menschen in Ausbildung in den Entlastungspaketen der Bundesregierung berücksichtigt werden. Zudem hat sie eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht: Dadurch profitieren mehr junge Menschen vom BAföG.

Das BAföG wird moderner, attraktiver, flexibler: Dafür hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger eingesetzt. Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist im Juli 2022 in Kraft getreten. Studierende, Schülerinnen und Schüler werden somit schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren. Mit dem 28. BAföG-Änderungsgesetz soll ein Nothilfeinstrument innerhalb des BAföG geschaffen werden, um schneller und wirksamer auf Notlagen wie zuletzt in der COVID-19-Pandemie reagieren zu können.

Die Reformen beinhaltet unter anderem:

- Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
- Die Altersgrenze wird auf 45 Jahre angehoben.
- Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden um 20,75 Prozent angehoben. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren.
- Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehoben. Er fällt mit 11 Prozent doppelt so hoch aus wie die Anhebung des Grundbedarfs für Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten.

Weitere Details finden Sie auch in unseren FAQ zur BAföG-Reform.

Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende

Am 1. Juni 2022 ist das Gesetz zum ersten Heizkostenzuschuss in Kraft getreten. Darin enthalten ist ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Dieser wird für BAföG- und AFBG-Geförderte zurzeit ausgezahlt.

Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro wurde am 28. September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und ist nun auch vom Bundesrat gebilligt worden. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende des Jahres, beziehungsweise Anfang 2023 geplant.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zum Heizkostenzuschuss.

Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler

Wer neben dem Studium arbeitet (z. B. Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepreispauschale. Auch dafür hat sich Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger stark gemacht. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber.

Das im Koalitionsausschuss beschlossene dritte Entlastungspaket sieht außerdem Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro vor. Damit sollen auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Dafür hat sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger besonders eingesetzt.

Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind, sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zum genannten Stichtag. Das Bundesbildungsministerium arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung der Einmalzahlung. Das entsprechende Gesetz wurde im November vom Kabinett beschlossen. Es soll zum 21. Dezember 2022 in Kraft treten. Geplant ist, dass die Einmalzahlung über eine gemeinsame digitale Plattform beantragt werden muss. Weitere Details dazu sind derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Bund und Ländern.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zur Einmalzahlung.

MINT-Aktionsplan 2.0

Besonders die Fachkräftelücke in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) ist ein Risiko für Deutschlands Wohlstand und Innovationsfähigkeit. Daher sorgt die Bundesregierung dafür, die großen Potenziale durch Zugänge zu guter MINT-Bildung besser auszuschöpfen.

Im MINT-Aktionsplan bündelt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seine MINT-Fördermaßnahmen entlang der gesamten Bildungskette. Denn es ist von enormer Bedeutung, das Interesse für MINT zu wecken und beständig zu fördern sowie MINT-Wissen und Kompetenzen gerade auch bei Mädchen und Frauen zu verbessern. Zugleich geht es darum, die Kooperation und Professionalisierung der verschiedenen Akteure zu stärken. Die zahlreichen bestehenden und künftigen MINT-Förderprogramme entlang der Bildungskette von der Kita bis zur Hochschule bzw. über das lebensbegleitende Lernen werden im MINT-Aktionsplan gebündelt. Hierzu zählen u.a. die Initiative Haus der kleinen Forscher, Schülerwettbewerbe wie Jugend forscht, MINT-Cluster, die vor Ort MINT-Angebote für Jugendliche koordinieren, oder die bundesweite Geschäftsstelle MINTvernetzt. Mit dem MINT-Aktionsplan 2.0 führt das BMBF seinen vernetzten und ganzheitlichen Ansatz in der MINT-Bildungsförderung fort. Auf fünf Aktionsfeldern setzt das BMBF zielgerichtet neue Impulse. Dafür stellt das BMBF insgesamt rund 45 Mio. Euro bereit.

Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Der Fachkräftemangel bedroht unser Wirtschaftswachstum und unseren Wohlstand. Die Bundesregierung hat daher die Fachkräftestrategie beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen und Betriebe darin zu unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Ein Baustein darin ist die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung des BMBF. Damit will Ministerin Stark-Watzinger für „neuen Schub in der Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ sorgen. Auch, da derzeit knapp zwei Millionen Stellen in Deutschland unbesetzt sind. Das sind mehr als je zuvor. Zudem stagniert die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung ist eine Dachmarke, unter der das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für die 20. Wahlperiode bestehende Aktivitäten gezielt weiterentwickelt und mit neuen Initiativen bündelt. Hierzu nimmt das BMBF bis 2026 insgesamt rund 750 Millionen Euro in die Hand. Ziel ist es, die Attraktivität einer dualen Berufsausbildung für alle jungen Menschen zu erhöhen. Mit Blick auf Demografie und erheblich gewachsene Abiturientenquote legt die Exzellenzinitiative zudem einen besonderen Fokus auf die jungen Menschen, die sich zwischen den verschiedenen Qualifizierungswegen Ausbildung, Studium und Fachschule entscheiden können.

Neben der Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften steht außerdem das Thema Weiterbildung ganz oben auf die Agenda der Bundesregierung. Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeitet sie gemeinsam mit den Ländern, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit an der Weiterentwicklung von wirksamer und innovativer Unterstützung. Dazu gehören zum Beispiel, dass Angebote und Förderung digital und einfach zugänglich gemacht werden oder dass Weiterbildungsverbünde Weiterbildung gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen besser möglich machen.

Zukunft von Forschung und Lehre

Mit dem unbefristet beschlossenen Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ engagieren sich Bund und Länder seit 2021 dafür, in der Breite der Hochschullandschaft Studienkapazitäten zu erhalten und die Qualität in Studium und Lehre zu verbessern. Mit der im November 2022 geänderten Bund-Länder-Vereinbarung steigen die Bundes- und Ländermittel künftig analog zum Pakt für Forschung und Innovation dynamisch (im Jahr 2023 um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2024 um knapp 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2025 um 1,5 Prozent und in den Jahren 2026 und 2027 um 3 Prozent).

Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ stellt die Bundesregierung außerdem die Forschungs- und Innovationspolitik auf ein neues Fundament, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, die Resilienz der Gesellschaft zu stärken und die eigene Wirtschaftskraft zu erhöhen. Damit trägt die Bundesregierung zur Bewältigung der gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen bei und übernimmt Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. Hierzu hat sich die Bundesregierung auf sechs Zukunftsfelder verständigt. Diese adressieren Themen wie ressourcenbewusstes Wirtschaften, Klimaschutz und Bewahrung der Artenvielfalt, Gesundheit, Technologische Souveränität, Umweltschutz sowie gesellschaftliche Resilienz.

Exzellenzstrategie

Mit der Exzellenzstrategie fördern Bund und Länder die Spitzenforschung an den Universitäten und stärken so den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb. Gefördert werden Exzellenzcluster zu bestimmten Forschungsfeldern und Exzellenzuniversitäten als strategische Unterstützung herausragender Universitätsstandorte. Um die große Dynamik in der Forschung aufzugreifen und den Wettbewerb zu erhalten, entwickeln Bund und Länder die Exzellenzstrategie weiter. Ab der nächsten Förderphase können bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden. Der Bund, der 75 Prozent der Mittel trägt, wird ab 2026 jedes Jahr 515 Mio. Euro in die universitäre Spitzenforschung investieren. Das sind 115 Mio. Euro mehr als bisher. Zudem stärkt die Weiterentwicklung die für erfolgreiche Forschung wichtige Kooperation im Wissenschaftssystem sowie die Interdisziplinarität.

Stärkung von Erasmus+

Nach 35-jähriger Erfolgsgeschichte des europäischen Studentenaustauschs schlägt das BMBF ein neues Kapitel auf und stärkt Erasmus+ mit 57 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Mittel stehen bereit, nachdem bereits im Dezember 2021 die Fördersätze für Auslandsaufenthalte von Studierenden im Programm Erasmus+ erhöht wurden. Dadurch können bis zu 13.700 mehr junge Menschen höher gefördert werden.

Gleichstellung an Hochschulen: Das Professorinnenprogramm

Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument von Bund und Ländern, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat im November 2022 eine vierte, inhaltlich gestärkte Programmphase auf Basis einer neuen Bund-Länder- Vereinbarung beschlossen, das „Professorinnenprogramm 2030“. Es soll dazu beitragen, den Anteil von Frauen an Professuren in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen dynamisch weiter in Richtung Parität zu erhöhen, Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur zu fördern sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen strukturell noch stärker zu verankern. Im Vergleich zu den vorherigen Programmphasen hat das neue Programm eine längere Laufzeit (2023 – 2030).

Haushalt 2023: Mehr Geld für Bildung und Forschung

Am 25. November 2022 hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2023 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beträgt danach rund 21,5 Milliarden Euro. Schwerpunkte im Haushalt 2023 werden dabei unter anderem die Dynamisierung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre sowie die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung sein. Außerdem sollen Chancen für berufliches Weiterkommen mit dem Aufstiegs-BAföG gezielt verbessert und mit der beruflichen Begabtenförderung besondere Talente stärker als bislang gefördert werden. Das BAföG an sich ist mit rund 2,715 Milliarden Euro im Haushalt enthalten.

Für die Unterstützung von Studierenden sowie Berufs- und Fachschülerinnen und -schülern aufgrund der hohen Energiekosten werden 700 Millionen Euro im BMBF-Haushalt 2023 bereitgestellt.