Bettina Stark-Watzinger

Rund 28.000 Schulen profitieren vom Digitalpakt

Bettina Stark-Watzinger

Neue Zahlen der Länder zeigen: 90 Prozent der Gelder zur Digitalisierung des Bildungssystems sind ausgezahlt oder bewilligt. Gleichzeitig sind Mittel für weitere Vorhaben bis 2025 und 2026 vorhanden.

Der Digitalpakt ist unverzichtbar für das zukunftsfähige Lernen in einer immer digitaleren Welt. Seit Beginn der Laufzeit 2019 wurden Bundesmittel in Höhe von 2,3 Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen ausgezahlt und Projekte im Umfang von 4,7 Milliarden Euro bewilligt. Gleichzeitig sind noch Mittel vorhanden, die bis Ende 2025 und für länderübergreifende Vorhaben bis Ende 2026 eingesetzt werden können.

„Beim Digitalpakt steuern wir mit erhöhtem Tempo auf den Schlussspurt zu“, so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Das verbleibende Geld müsse ausgeben werden, um die Länder weiter zu unterstützen. Rund 28.000 Schulen profitieren bereits von der finanziellen Unterstützung des Bundes für die Länder und Gemeinden. Gut entwickeln würden sich auch die länderübergreifenden Vorhaben, die das Fundament einer neuen digitalen Bildungsinfrastruktur schaffen und die enormen Potenziale von KI erschließen.

Stark-Watzinger betont außerdem ihren nachdrücklichen Einsatz für den Digitalpakt 2.0, der die Schulen zielgenauer und unbürokratischer bei der Digitalisierung unterstützen soll. „Dabei müssen wir jedoch aus der Erfahrung mit dem Digitalpakt lernen“, erklärt Stark-Watzinger. Die Unterstützung des Bundes könne immer nur die nötigen Investitionen der Länder ergänzen.

Was ist der Digitalpakt?

Mit dem Digitalpakt Schule soll das Bildungssystem in Zeiten der Digitalisierung Teilhabe, Mündigkeit und Chancengerechtigkeit für junge Menschen ermöglichen. Dafür unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden seit 2019 finanziell, um digitale Infrastrukturen im Schulsystem zu schaffen. Er stellt vor diesem Hintergrund fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

In Folge der Corona-Pandemie erweiterte sich der Digitalpakt um drei Zusatzvereinbarungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Diese unterstützen Schulen dabei, Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu beschaffen. Außerdem kann Personal zur Verwaltung der digitalen Infrastrukturen angestellt werden.

Fünf Prozent des Digitalpaktes sind länderübergreifenden Maßnahmen vorbehalten. Damit fördert der Bund Projekte, die über die Grenzen der Bundesländer hinaus für die Digitalisierung der Bildung von Nutzen sind.

Wie viel Geld des Digitalpakts wurde schon ausbezahlt?

Aus allen Teilen des Digitalpakts Schule sind insgesamt 2,3 Milliarden Euro Bundesmittel von den zur Verfügung stehenden 6,5 Milliarden Euro abgeflossen. 4,7 Milliarden sind bereits gebunden. Das bedeutet, dass die Länder Vorhaben der Schulträger gebilligt und das Geld somit verplant ist. Ein Mittelabfluss erfolgt, wenn die Schulträger die entsprechenden Rechnungen bei den Ländern einreichen. Die Länder können erst dann die Summe an die Schulträger auszahlen.

Im Rahmen des Basis-Digitalpakts flossen 1,2 Milliarden Euro von den zur Verfügung stehenden fünf Milliarden Euro ab. Die Mittelbindung für bereits bewilligte und abgeschlossene Projekte lag bei 4,5 Milliarden Euro. Das entspricht 90 Prozent der Gelder.

Können Schulträger noch Förderung beantragen?

Vorhaben zur Digitalisierung der Schulen können noch bis zum Mai 2024 bewilligt werden. Die Abrechnung muss erst bis Ende 2025 beziehungsweise bei länderübergreifenden Vorhaben bis 2026 erfolgen. Das bedeutet, dass auch Schulträger, die bisher keine Förderanträge gestellt haben, grundsätzlich noch Projekte auf den Weg bringen können. Abhängig ist dies von den Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer.