Bettina Stark-Watzinger

Startchancen-Programm: Verhandlungsgruppe einigt sich auf Bund-Länder-Vereinbarung

Bettina Stark-Watzinger in der Bibliothek des Reichstagsgebäudes
Bettina Stark-Watzinger

Der nächste Meilenstein bei der Umsetzung des Startchancen-Programms ist erreicht. Es kann wie geplant zum Schuljahr 2024/25 starten.

In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm erarbeitet.

Die gemeinsame Verhandlungsgruppe hat sich nun auf die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm geeinigt. „Wir brauchen dringend eine bildungspolitische Trendwende, die gerade bei den Grundkompetenzen ansetzt,“ so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Die Ergebnisse der PISA-Studie hätten überdeutlich gezeigt, dass der Handlungsdruck noch nie so groß war, wie jetzt.

Abschließende Verständigung Ende Januar 2024

Die Eckpunkte des Startchancen-Programms waren im September dieses Jahres vorgestellt worden. Die Vereinbarung basiert auf diesen Eckpunkten und regelt die Details der Umsetzung des Programms. Dies umfasst unter anderem eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms. Diese hat Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten zum Ziel.

Die intensiven Verhandlungen hätten sich gelohnt, so Stark-Watzinger, vor allem für die sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen. Jetzt hätten die Länder die Gelegenheit, sich mit dem Verhandlungsergebnis zu befassen. Bis Ende Januar 2024 soll es zu einer abschließenden Verständigung mit allen 16 Bundesländern kommen.

Start zum Schuljahr 2024/25

Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Im Rahmen dessen will der Bund den Ländern jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit Mitteln in gleichem Umfang. Besonders unterstützt werden damit etwa zehn Prozent der rund 40.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen beziehungsweise zehn Prozent der rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler.