Bettina Stark-Watzinger

Teilhabechancen-Gesetz für Langzeitarbeitslose

In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Trotzdem verharren noch ca. 900.000 Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit? Wieso schaffen es diese Menschen nicht wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen?

Das sind Fragen, die so einfach nicht beantwortet werden können. Hinter jedem Langzeitarbeitslosen steht ein Schicksal. Härtefälle werden sie genannt oder Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keinen Berufsabschluss. Viele haben gesundheitliche Probleme oder ihnen fehlen nach langer Arbeitslosigkeit Eigenschaften, wie Pünktlichkeit oder Durchhaltevermögen. Dabei wollen viele von ihnen in den Arbeitsmarkt. Wie sieht die richtige Unterstützung aus? In der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen (GWAB) in Wetzlar kümmert man sich intensiv um Langzeitarbeitslose.

Anlass für den Besuch in Wetzlar ist ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung, das „Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose“. Hiermit sollen Lohnkostenzuschüsse bis zu 100% im Sozialgesetzbuch II eingeführt werden. Eine Milliarde Euro jährlich soll hierfür aufgewendet werden. Was sagt die Praxis, ist dieses Instrumentarium das Richtige um das Ziel zu erreichen? Das wollten Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses und Till Mansmann, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, von den Vertretern der LAG Arbeit in Hessen e.V. wissen.

Grundsätzlich wird der Gedanke der sozialen Integration in der LAG sehr begrüßt. Allerdings enthält der Gesetzesentwurf einige Regelungen, die wohl in der Praxis dazu führen werden, dass die Maßnahme nicht den von der Regierung erwarteten Nutzen haben wird. Ein Beispiel: Es werden von dem bereitgestellten Geld nur die Lohnkosten übernommen. Die Kosten, die daneben anfallen, beispielsweise durch die Schaffung einer Infrastruktur für diese Arbeitsplätze, werden allerdings nicht abgedeckt. Bei früheren Maßnahmen gab es noch eine Fallpauschale. Ohne diese werden sich gerade Sozialunternehmen eine Umsetzung schwer leisten können und es können daher wenige oder keine Arbeitsplätze in Sozialunternehmen geschaffen werden. Darüber hinaus wurde keine Zweckbindung der Mittel verankert, sodass die Gefahr zweckfremden Verwendung besteht. Schließlich wird sich der Nachweis der sieben Jahre ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für die Jobcenter in der Praxis als schwer erweisen.

Daneben muss die Frage gestellt werden, ob es sinnvoll ist, erst nach sieben Jahren zu fördern. Dass hierin nicht die Lösung liegen kann, da sind sich alle einig. In der Praxis wird es dem Arbeitgeber vielmehr auf die Passgenauigkeit des Bewerbers ankommen und nicht auf den Zuschuss. Davon profitiert der Arbeitgeber, weil er keine lange Einarbeitungszeit hat, aber auch der Arbeitnehmer, weil es weniger zu Frustrationen führt. Es kann nur den Weg geben, Menschen entsprechend auszubilden und zu coachen, um sie zurück auf den ersten Arbeitsmarkt zu führen. Ein Arbeitgeber wird bei einem guten Mitarbeiter alles tun, um ihn zu halten.
„Jetzt ist die richtige Zeit um sich über all die Frage der Langzeitarbeitslosigkeit Gedanken zu machen. Deutschland ist in einer guten wirtschaftlichen Lage“, so Mansmann. „Aber in diesem Instrument sehen wir, in der jetzt vorliegenden Form, noch keine Lösung.“

Im Anschluss werden die Abgeordneten durch die Räumlichkeiten der GWAB geführt. Sie umfassen neben einer KFZ-Werkstadt und einem Kaufhaus auch Möbelwerkstätten und Lager. Hier bekommen junge Menschen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt aufgrund ihres speziellen Förderbedarfs keinen Ausbildungsplatz finden konnten, eine Chance.

„Es freut mich zu hören und zu sehen, dass es möglich ist, mit der entsprechenden Förderung die Chancengleichheit dieser jungen Menschen wiederherzustellen. Aber wir sehen auch, dass man Probleme nicht mit der Gießkanne lösen kann, sondern mit guten Konzepten und engagierten Menschen vor Ort, die sie umsetzen. Berufsausbildungen sind das A und O auf dem Arbeitsmarkt,“ so Bettina Stark-Watzinger abschließend.

 

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